Barrierefreiheitserklärung
Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.
Angaben zum Dienstleistungserbringer
Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH
Schwarzschildstraße, 94
14480 Potsdam
Brandenburg
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Die Bürgschaftsbank Brandenburg fungiert als vertrauensvolle Partnerin für kleine und mittelständische Unternehmen in Brandenburg. Sie ermöglicht Finanzierung, die sonst wegen fehlender Sicherheiten schwer realisierbar wäre – sei es bei Gründung, Wachstum, Nachfolge oder Investition. Dadurch stärkt sie die regionale Wirtschaft nachhaltig.
Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
Die Bürgschaftsbank Brandenburg ist ein privatrechtliches Spezialinstitut mit Sitz in Potsdam, das seit über 30 Jahren kleine und mittlere Unternehmen unterstützt, insbesondere bei:
Existenzgründung, Unternehmensnachfolge, Wachstum, Investitionen oder Liquiditätssicherung – gerade wenn bankübliche Sicherheiten fehlen
Sie übernimmt Ausfallbürgschaften (häufig bis zu 80 % des Kreditbetrags), damit die Hausbanken das Kreditrisiko senken und günstigere Konditionen anbieten können
Die Finanzierung erfolgt über die Hausbank, unterstützt durch Bürgschaftsprogramme wie „Bürgschaft Klassik“ (bis 2,5 Mio €), „Landesbürgschaft“ (bis 4 Mio €), „Brandenburg GO“, oder spezielle Angebote für Gründung und Nachfolge (ERP/KfW).
Für wen und in welchem Umfang?
– Zielgruppe: Gründende, Unternehmer:innen in Brandenburg, die bei Investitionen oder bei der Übernahme fehlende Sicherheiten ausgleichen müssen
– Zweck: Hilft Unternehmen, Bankgespräche zu verbessern, günstigere Zinskonditionen zu erhalten und Finanzierungsmöglichkeiten zu erweitern
Kooperation & Beratung
– Eng vernetzt mit Kammern, Verbänden, Hausbanken und Förderinstitutionen (z. B. KfW, ILB).
– Bietet individuelle Beratung, fundierte Prüfung von Projekten und begleitet Kreditgespräche.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannte Dienstleistung ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Folgende Teile/Inhalte/Funktionen der Dienstleistung sind nicht barrierefrei:
Die Kontraste entsprechen nicht von sich aus alle den AA Standart.
Die Skalierbarkeit der Schrift auf 200% wird zu großen Teilen unterstützt, kann lediglich in einzelnen Fällen zu übereinandergeschobenen Inhalten führen.
Der Slider auf unserer Startseite ist aktuell noch unflexibel bei starker Vergrößerung.
HTML-Tags sind nicht immer eineindeutig vergeben.
An vielen Stellen wird noch nicht mit Aria-Labels gearbeitet.
Barrierefreie Alternativen
Kontraste und Größen können durch das Ally Tool von Elementor (Erreichbar über den Button in der unteren rechten Ecke) nach den eigenen Bedürfnissen eingestellt werden.
Das Tool bietet auch zusätzliche Navigationsfunktionen.
Nicht barrierefreie Teile der Dienstleistung – Umsetzungsfristen
Eine Angabe eines ein Datum, wann die vollständige Barrierefreiheit hergestellt werden wird, kann derzeit nicht gemacht werden.
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 25.06.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 16.06.25
Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit
Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.