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Downloads für den Antrag
Hier finden Sie alle Formulare und Checklisten, die Sie für Ihren Bürgschaftsantrag benötigen.
Formulare | Grundlegendes
Optional
Folgende Unterlagen sind für die Antragstellung notwendig
Obligatorisch
- - Lebenslauf
- - Kopie Personalausweis
- - Geschäftsplan (kurze Beschreibung des Vorhabens)
- - Kreditverwendung im Rahmen des Vorhabens
- - Ertragsvorschau für 1-3 Jahre
Falls zutreffend
- - Jahresabschlüsse mit Anlagen der letzten 3 Jahre (auch bei Unternehmensübernahmen)
- - BWA des laufenden Jahres mit Summen- und Saldenliste
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, uns eine E-Mail zu senden.
Was ist eine Bürgschaft?
Eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Brandenburg ist der Ersatz für fehlende oder nicht bewertbare Sicherheiten des Unternehmens. Durch die Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank wird das Risiko der Hausbank um bis zu 80 Prozent gesenkt und die Kreditvergabe damit erleichtert.
Was sind Bürgschaftsbanken?
Bürgschaftsbanken sind privatrechtliche Spezialinstitute, welche Investitionsvorhaben absichern. Sie helfen, wenn betriebswirtschaftlich sinnvolle Vorhaben zu finanzieren sind, aber bankübliche Sicherheiten fehlen. Zum Beispiel bei einer Existenzgründung oder wenn ein Betrieb übernommen wird. Auch Investitions- und Wachstumsfinanzierungen sowie Kontokorrent- und „Avalrahmen“ (z.B. für Gewährleistungs-, Anzahlungs- oder Vertragserfüllungsbürgschaften) werden durch Bürgschaften der Bürgschaftsbank abgesichert. Bürgschaftsbanken nehmen auf diesem Wege den Hausbanken bis zu 80 Prozent des Risikos ab.
Wer kann eine Bürgschaft erhalten?
Kleine und mittlere Betriebe sowie Freiberufler können eine Bürgschaft erhalten. Voraussetzung für die Vergabe von Bürgschaften und Garantien ist, dass die Unternehmen über ein wirtschaftlich sinnvolles und erfolgsträchtiges Konzept sowie eine den Anforderungen entsprechende Qualifikation verfügen. In allen Fällen erfolgt die Zustimmung durch den Bürgschaftsausschuss.
Kann ich eine Bürgschaft nur bei einer Existenzgründung erhalten?
Nein. Bürgschaften können für jedes wirtschaftlich sinnvolle Vorhaben im Rahmen der Förderrichtlinien und unter Beachtung der EU-Fördergrundsätze gewährt werden. Sie kommen gleichermaßen für Investitionskredite wie auch für Betriebsmittelkredite (Kontokorrentkredite) und so genannte Avalkredite in Frage.
Zu welchen Konditionen erhalte ich eine Bürgschaft?
Die Bürgschaftslaufzeit beträgt maximal 15 Jahre. Bei Programmkrediten der öffentlichen Hand mit längeren Laufzeiten sowie Baufinanzierungen kann die Laufzeit bis zu 23 Jahren betragen. Die persönliche Haftung des/der Unternehmer(s) und die Zurverfügungstellung der vorhandenen Sicherheiten ist obligatorisch. Die aktuellen Konditionen können dem Konditionen- und Preisverzeichnis entnommen werden.
Kann man eine Bürgschaft nur ein Mal beantragen?
Nein. Bürgschaften können für jedes wirtschaftlich sinnvolle Vorhaben im Rahmen der Förderrichtlinien und unter Beachtung der EU-Fördergrundsätze gewährt werden. Sie kommen gleichermaßen für Investitionskredite wie auch für Betriebsmittelkredite (Kontokorrentkredite) und so genannte Avalkredite in Frage.
Können landwirtschaftliche Vorhaben verbürgt werden?
Grundsätzlich können auch landwirtschaftliche Vorhaben begleitet werden. Stellen Sie uns Ihr Vorhaben vor.
Welche Bürgschaftsprogramme gibt es?
Brandenburg GO
Bis zu 250.000 € zinsvergünstigt durch die ILBBürgschaft Klassik
Absicherung bis 2,5 Mio €Die Landesbürgschaft
Absicherung bis 4 Mio € für Ihr VorhabenMikromezzanin
Stilles Eigenkapital für Starter bis zu 50.000 €Beteiligungskapital MBG
Ein zusätzlicher Baustein für EigenkapitalersatzERP Gründung/Nachfolge
Bis zu 500.000 € zinsvergünstigt durch die KfWBürgschaft ohne Bank
Für optimale Bankgespräche
Werden alle Kreditarten verbürgt?
Ja, es werden von Kontokorrent über Auftragsfinanzierung, Saisonkredite, Avalrahmen bis Betriebsmitteldarlehen und Investitionskredit alle Kreditarten verbürgt.
Können bestehende Kredite nachträglich verbürgt werden?
Nein. Bestehende Kredite können NICHT nachträglich verbürgt werden.
Kann man den Bürgschaftsantrag ohne Genehmigung im eigenen Hause stellen?
Ja. Sie erhalten mit Bürgschaftsklärung parallel eine fachmännische Prüfung Ihres Vorhabens und eine neutrale Einschätzung zu Risiken inkl. Branchenkompetenz. Unsere Programme dazu sind:
- Bürgschaft ohne Bank
- Bürgschaft Klassik unter „Gremienvorbehalt“.
Kann man mit dem Vorhaben vor dem Bürgschaftsantrag beginnen?
Ja, jedoch nicht beim Landesbürgschaftsprogramm für den Mittelstand.
Muss die Verwendung des Kredites belegt werden?
Die ordnungsgemäße Mittelverwendung ist Pflicht. Dabei geht die Bürgschaftsbank grundsätzlich von einer ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel aus. Sie wird nur dann entsprechende Nachweise erbitten, wenn es im Einzelfall erforderlich wird. Da zwischen der Verwendung der Finanzierungsmittel und der Inanspruchnahme einer Bürgschaft Jahre liegen können, empfehlen wir, die Verwendung der Kreditmittel zu überwachen und die entsprechenden Nachweise frühzeitig den Akten beizufügen.
Wie verfährt man bei Änderungen im Vorhaben bzw. in der Finanzierungsstruktur?
Sollten die Mittel anders als im Bürgschaftsprotokoll verwendet werden, bedarf es der Zustimmung der Bürgschaftsbank. Informieren Sie uns bitte unverzüglich!
Was muss getan werden, wenn der verbürgte Kredit einer erhöhten Aufmerksamkeit bedarf?
Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, wenn bei einem Kreditengagement Fehlentwicklungen erkennbar sind. Dies gilt auch für Liquiditätsengpässe bzw. Überziehungen. Die Chance zur Konsolidierung bzw. Sanierung des Unternehmens können wir dann gemeinsam wahrnehmen.
Was ist zu tun, wenn ein verbürgter Kredit ausfällt?
Kündigungen verbürgter Kredite sind der Bürgschaftsbank unverzüglich mitzuteilen. Nach der Kündigung leitet die Hausbank alle notwendigen Schritte zur Abwicklung des Engagements ein. Dazu gehört auch die Inanspruchnahme unserer Bürgschaft. Eine solche ist bereits möglich, wenn gewährleistet ist, dass die weitere Abwicklung des Engagements mit Nachdruck erfolgt.
Bei der Ausfallberechnung möchten wir Sie gern unterstützen. Bitte nutzen Sie hierzu unser Formular 'Ausfallmeldung', welches Sie gleich an Ihrem PC ausfüllen, anschließend ausdrucken, unterzeichnen und an uns übersenden können. Sehr gern nutzen Sie dazu auch das Upload-Portal der Bürgschaftsbanken. Die Ausfallmeldung und alle erforderlichen Unterlagen werden so sicher, zeit- und kostensparend an uns übermittelt.
An wen wende ich mich im Schadensfall?
Kündigungen verbürgter Engagements sind der Bürgschaftsbank unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt auch für wesentliche Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse. Ihre Ansprechpartner sind:
Kay Luckmann, Tel.: 0331-649 63 56, E-Mail: luckmann@bb-br.de
Claudia Schluckebier, Tel.: 0331-649 63 53, E-Mail: schluckebier@bb-br.de
Ingolf Weber, Tel.: 0331-649 63 51, E-Mail: weber@bb-br.de
Ina Neubert, Tel.: 0331-649 63 52, E-Mail: neubert@bb-br.de
Haben Sie Fragen?
Unser erfahrenes Team ist für Sie da
Als Finanzierungsexperten beantworten wir Ihnen alle Fragen zur Bürgschaft und begleiten die Themen Gründung, Nachfolge, Wachstum und Stabilisierung.